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Gefahr: Feinstaub-Smog über ganz Deutschland! Sibirische Kältewelle mit anhaltendem Starkschneefall?

Autor
wetter.net Redaktion
12. Februar 2025·15:30 Uhr
Wetter-TV
Wiesbaden

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Das aktuelle Wetter für Deutschland vom 12. Februar 2025. In diesen Tagen ist besondere Vorsicht geboten, wenn man sich draußen aufhält, denn die Feinstaubbelastung ist aktuell sehr hoch. Das Umweltbundesamt warnt vor möglichen gesundheitlichen Risiken, insbesondere für empfindliche Personen wie Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Atemwegserkrankungen. Neben der Luftqualität spielt auch das Wetter eine wichtige Rolle: Ein Kälteeinbruch steht bevor, begleitet von Schneefällen, vor allem in der Nordhälfte Deutschlands. Besonders an der Ostsee könnte es durch den Lake-Effekt zu intensiveren Schneefällen kommen. Die Temperaturen sinken, es wird frostig und winterlich. Ein Blick auf das europäische Wettermodell von gestern zeigt eine mögliche extreme Kältewelle um den 23. Februar. Sibirisch-arktische Luft könnte nach Deutschland strömen, mit teilweise zweistelligen Minusgraden am Tag. Doch noch ist das unsicher das amerikanische GFS-Modell prognostiziert stattdessen ab dem 20. Februar eine Milderung der Temperaturen. Wie sich das Wetter tatsächlich entwickelt, bleibt also spannend. Unsere Wetter-App für Android: https://bit.do/wetternet-App-Playstore Unsere Wetter-App für iOS: https://apps.apple.com/de/app/wetter-net-wetter-radar/id6503293283 Unsere Webseite: https://wetter.net Besucht uns auch bei: TikTok: https://www.tiktok.com/@wetter.net Facebook: https://www.facebook.com/wetter.net Instagram: https://www.instagram.com/wetternet/ Twitter: https://twitter.com/wetternet #winter #kälte #feinstaub Quelle Startbild: wxcharts.com; umweltbundesamt.de Quelle Profikarten: https://www.wxcharts.com https://www.meteociel.fr https://www.wetterzentrale.de Nach § 12 UrhG sind wir Urheber dieser Videos auf dem YouTube-Kanal wetternet und besitzen somit das alleinige Veröffentlichungsrecht. Eine Vervielfältigung und Verbreitung dieser Videos ist nach § 16 und § 17 des UrhG ohne unsere Zustimmung untersagt und zieht rechtliche Konsequenzen nach sich.

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