wetter.net

Über das Geschäft mit dem Wetter oder die Frage, welche Gewinne winken, wenn es an Weihnachten schneit

Zugegeben, es klingt schon etwas absurd, das Wetter – was punktuell nicht zu beeinflussen ist – zur Glücksfee zu machen und in den Fokus verschiedener Gewinnspiele zu stellen. Was absurd klingt, wird allerdings in der Praxis durchaus praktiziert und das per Gerichtsbeschluss sogar rechtlich einwandfrei.

Jetzt kaufen und auf Schnee oder Regen an Weihnachten hoffen!?

Gerade zur Weihnachtszeit wimmelt es gerade so von den Angeboten der Händler, die ein „Geld-zurück"-Geschenk offerieren, wenn es pünktlich am 24. Dezember schneit oder regnet. Das Grundprinzip dieser Marketingidee, die dazu dienen soll, den Absatz zum Jahresende nochmal zu steigern, sieht nämlich nicht vor, die Kunden mit großen Präsenten zu locken, stattdessen wird mit der Unberechenbarkeit des Wetters geschachert.

Das bedeutet, dass all jene, die beispielsweise ihre Küche oder ihr brandneues Sofa im Aktionszeitraum zwischen Oktober bis Mitte Dezember geordert und bezahlt haben, mit in den Lostopf kommen. Tritt das in der Werbeaktion festgeschriebene Wetterereignis dann ein (beispielsweise ein Sturm oder kräftige Schneefälle), braucht es nur noch eine Glücksfee, die die Gewinner auslost und ihnen die freudige Nachricht überbringt: Es gibt Geld zurück für die Küche, das Sofa oder das, was im Rahmen der Werbeaktion vereinbart wurde.

Was die Endkunden freut, könnte für den Händler zum finanziellen Desaster werden, wenn dieser nicht seinerseits vorsorgt, beispielsweise in Form einer Versicherung, wie ein Küchenhändler gegenüber der Redaktion der WirtschaftsWoche erklärt. In Summe hätte die Versicherung dann Gelder in Höhe von einer halben Million Euro zurückbezahlen müssen, erklärte der Händler, doch soweit kam es nicht, denn das Wetter ist nicht wie „bestellt" eingetroffen. Rentiert hat es sich für den Händler dennoch, denn es hat ihm mehr Kunden im Laden beschert, weswegen er die Aktion zum 1. April (kein Scherz!) direkt nochmal wiederholt hat.

Sind Wetterwetten eigentlich rechtlich einwandfrei?

Ja, das sind sie. So lautet zumindest das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das Wetterwetten nicht als Glücksspiel bewertet und demzufolge einem Möbelhaus grünes Licht für die Werbeaktion gab, wie die Welt berichtet. Dass diese Regenwetten nicht nur vor Weihnachten funktionieren, zeigt ein Fall, der sich in einem schwäbischen Möbelhaus ereignet hat. Dort nämlich hieß die Regenwette so: „Wer im Aktionszeitraum für mindestens 100 Euro in dem Möbelcenter einkauft, erhält das Geld zurück, wenn an einem bestimmten Tag drei Wochen später am Stuttgarter Flughafen zwischen zwölf und 13 Uhr mindestens drei Millimeter Regen fallen."

Das Gerichtsurteil, das das Möbelhaus direkt in mehreren Instanzen erstreiten musste, hat größere Auswirkungen, als dies auf den ersten Blick scheinen mag. Ein Blick in die Begründung zeigt nämlich, dass nicht nur Wetterwetten, sondern auch Fußballwetten nicht als Glücksspiel tituliert werden, was auch bedeutet, dass der Gewinn oder die Niederlage der Deutschen beim Fußball nach wie vor und vollkommen zurecht Thema in einer Geld-zurück-Werbeaktion werden darf. Auch die Gewinnsteigerung – wie weit also die deutsche Mannschaft kommt – ist erlaubt und legitimiert damit die Werbeaktion eines Elektronikhändlers, der den Preis für die Fernsehgeräte sogar komplett rückerstattet hätte, wenn die deutsche Fußballmannschaft den Weltmeistertitel geholt hätte.

Wie viel Chancen bestehen eigentlich auf einen Gewinn?

Eine pauschale Aussage darüber, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, als Gewinner aus einem Gewinnspiel hervorzugehen, kann nicht getroffen werden. Stattdessen gibt es zahlreiche Ratgeber darüber, dass die Auswahl des Gewinnspiels einen großen Einfluss auf die Gewinnchancen hat. Ganz ohne mathematische Berechnungen gilt also: Je weniger Teilnehmer es bei einem Gewinnspiel gibt, desto größer ist die Gewinnchance.

Mit Blick auf Wetter-Gewinnspiele kann die Anzahl der Teilnehmer also durchaus überschaubar sein, denn die Teilnehmer müssen eine vergleichsweise große Hürde nehmen, um überhaupt teilnehmen zu dürfen. Wer eine Küche kauft, muss mit Investitionskosten von etwa 10.000 Euro rechnen. Immer weniger Menschen können Summen wie diese aus dem Sparstrumpf bezahlen, stattdessen eröffnen Anbieter wie Bon Kredit die Option, einen kostenlosen Kreditvergleich durchführen zu lassen – um herauszufinden, ob die Anschaffung der Küche und damit auch die Teilnahme am Wetter-Gewinnspiel überhaupt möglich ist.

Tipp: Wer bereits mit dem Gedanken spielt, eine Küche über einen Kredit zu finanzieren, sollte auf die Vorfälligkeitsentschädigung achten. Wer hier ohne finanzielle Strafe den aufgenommenen Kredit einfach ablösen kann (wenn es beispielsweise am 24. Dezember schneit oder regnet), ist auf der sichersten Seite, wenn es ums Thema Gewinnspielteilnahme geht. Natürlich müssen dann auch immer die Rahmenbedingungen für die Teilnahme am Gewinnspiel passen: Gesetzte Termine müssen eingehalten werden, was auch bedeutet, dass Bestellung und Bezahlung im Gewinnspiel-Zeitraum liegen müssen.